Neues Wohnraumsicherungsgesetz für Berlin
Der Senat verabschiedete am 17. März 2026 das Wohnraumsicherungsgesetz. Es soll Mieterinnen und Mieter schützen, die Kontrolle geförderter WBS‑Wohnungen durch Meldepflichten (Untervermietung, Ende des Untermietverhältnisses, aktuelle Miete) stärken, Zweckentfremdungsregeln anpassen; nun berät das Abgeordnetenhaus.
