Neues Gesetz stärkt Wohnungslose in Berlin

Obdachlos in Berlin
Foto von MART PRODUCTION auf Pexels

Berlin reagiert auf eine der drängendsten sozialen Herausforderungen der Stadt: die wachsende Zahl wohnungsloser Menschen. Mit dem Gesetz zur gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU-Umsetzungsgesetz) gilt seit dem 16. April 2026 eine neue rechtliche Grundlage, die die Unterbringung künftig zentral organisiert, verbindlich regelt und qualitativen Standards unterwirft. Beschlossen wurde das Gesetz Ende März vom Berliner Abgeordnetenhaus, Mitte April erfolgte die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt.

Im Kern bedeutet das: Die Unterbringung wohnungsloser Menschen wird nicht länger in einer Vielzahl dezentraler Zuständigkeiten organisiert, sondern gesamtstädtisch gesteuert. Damit verbindet das Land Berlin das Ziel, Mindeststandards verbindlich abzusichern und zugleich stärker kontrollieren zu können, wie Unterkünfte betrieben werden.

Aus LAF wird LFU: Mehr Verantwortung für eine Behörde

Eine zentrale Rolle übernimmt künftig das bisherige Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde es in Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung umbenannt. Die neue Bezeichnung ist mehr als ein formaler Akt: Die Behörde erhält deutlich erweiterte Kompetenzen.

Neben ihren bisherigen Aufgaben – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Unterbringung von Geflüchteten – übernimmt das Amt nun die zentrale Verwaltung landeseigener sowie vertraglich gebundener Unterkünfte für alle wohnungslosen Menschen in Berlin. Damit werden Strukturen gebündelt, die bislang verteilt organisiert waren.

Senatorin Cansel Kiziltepe betont, mit dem Gesetz würden verlässliche Qualitätsstandards geschaffen. Unseriöse Anbieter sollen es künftig schwerer haben, sich im Markt der Notunterkünfte zu etablieren. Durch verbindliche Vertragsbedingungen nach GStU-Vorgaben erhält das Land mehr Möglichkeiten zu Kontrollen und gegebenenfalls Sanktionen.

Qualitätsstandards und Schutz vulnerabler Gruppen

Das Gesetz nimmt ausdrücklich besonders schutzbedürftige Gruppen in den Blick. Dazu zählen wohnungslose Frauen, LSBTIQ+-Personen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Suchterkrankungen sowie Personen mit Haustieren, die bislang häufig vor der schwierigen Entscheidung standen, ihr Tier abzugeben oder auf eine Unterkunft zu verzichten.

Auch Familien mit Kindern und ältere wohnungslose Menschen sollen gezielter berücksichtigt werden. Ziel ist eine Unterbringung, die nicht nur ein Dach über dem Kopf bietet, sondern Sicherheit, Privatsphäre und Zugang zu Beratung sowie sozialer Unterstützung ermöglicht. Perspektivisch geht es darum, Unterkünfte stärker zu differenzieren und bedarfsgerecht auszugestalten.

Neu ist zudem, dass die bisher nur für Geflüchtetenunterkünfte zuständige Berliner unabhängige Beschwerdestelle künftig für alle vertraglich gebundenen Unterkünfte für wohnungslose Menschen zuständig sein wird. Damit wird ein zusätzlicher Kontroll- und Schutzmechanismus eingezogen, der Transparenz schaffen und Missstände schneller aufdecken soll.

Bedeutung für Berlin: Sozialpolitik als Stadtentwicklung

Die Neuregelung ist nicht nur verwaltungsorganisatorisch relevant, sondern berührt zentrale Fragen der Berliner Stadtentwicklung. Die Zahl wohnungsloser Menschen ist in den vergangenen Jahren gestiegen – bedingt durch steigende Mieten, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, fehlenden bezahlbaren Wohnraum und individuelle Krisensituationen. Genaue Zahlen variieren je nach Erhebung, doch klar ist: Wohnungslosigkeit ist längst kein Randphänomen mehr.

Eine verbindliche, gesamtstädtische Steuerung kann dazu beitragen, Ungleichgewichte zwischen Bezirken abzubauen. Bislang waren Unterbringungsstandards und -kapazitäten teils unterschiedlich ausgeprägt. Für die Betroffenen bedeutete das oft Unsicherheit, wechselnde Zuständigkeiten und unterschiedliche Qualitätsniveaus. Eine einheitliche Steuerung kann hier mehr Transparenz und Planbarkeit schaffen – sowohl für die Verwaltung als auch für soziale Träger und die Betroffenen selbst.

Zugleich setzt Berlin ein politisches Signal: Unterkunft wird nicht als bloße Notmaßnahme verstanden, sondern als Bestandteil sozialer Infrastruktur. Wer wohnungslos ist, soll nicht dauerhaft im Provisorium verharren, sondern Perspektiven entwickeln können – sei es durch Beratung, soziale Begleitung oder im besten Fall durch den Übergang in regulären Wohnraum.

Herausforderungen bleiben

So ambitioniert das Gesetz ist, seine Wirkung wird sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen. Der Ausbau und die Qualitätskontrolle von Unterkünften kosten Zeit, Personal und erhebliche finanzielle Mittel. Zudem bleibt der eigentliche Engpass bestehen: fehlender bezahlbarer Wohnraum. Solange dieser Mangel anhält, wird die Unterbringung ein zentrales Instrument bleiben – auch wenn sie Dauerlösungen nicht ersetzen kann.

Das neue Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung steht damit vor einer Mammutaufgabe. Es soll Strukturen harmonisieren, Standards durchsetzen und gleichzeitig flexibel auf steigende Bedarfe reagieren. Für Berlin ist das Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verlässlichkeit und Transparenz im Umgang mit Wohnungslosigkeit. Für die Betroffenen könnte es im besten Fall mehr Schutz, Würde und Stabilität im Alltag bedeuten.

Weitere Informationen zum Gesetz und zur Umsetzung stellt die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung auf dem offiziellen Hauptstadtportal bereit.