Neues Gaststättengesetz für Berlins Gastronomie
Berlin bekommt ein eigenes Gaststättengesetz (Entwurf Senat 10. März 2026): Weg vom Erlaubnis- zum Anzeigeverfahren, digitaler One‑Stop‑Shop, längere Außenöffnungszeiten und flexiblere Toilettenregeln. Ziel: Bürokratieabbau, Verbraucherschutz und Ausgleich zwischen Gastronomie und Anwohnern.
