Unternehmen gründen: Bald innerhalb 24 Stunden?
Vollautomatische Verwaltungsprüfungen, digitale Verfahren und ein Bescheid in Sekundenschnelle: Was bislang nach Zukunftsmusik klingt, könnte schon bald Realität werden. Berlin treibt gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Bayern ein Gründungsbeschleunigungsgesetz voran, das Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden ermöglichen soll. Die Eckpunkte wurden jetzt in Berlin vorgestellt – eingebettet in die sogenannte Föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern.
Die Initiative ist Teil eines umfassenden Digitalisierungsprojekts, das unter dem Dach des IT-Planungsrates erarbeitet wurde. Ziel ist es, bestehende Verfahrens-, Fach- und Digitalgesetze so anzupassen, dass Gründungsprozesse weitgehend automatisiert ablaufen können. Bis zum 31. Dezember 2026 soll ein entsprechendes Gesetz verabschiedet sein.
Automatisierte Prüfung statt Behördengang
Kern des Konzepts ist die vollständige Digitalisierung und Automatisierung der Gründungsformalitäten. Unternehmensanmeldungen sollen digital eingereicht, Daten zwischen Registern automatisiert abgeglichen und rechtliche Prüfungen softwaregestützt durchgeführt werden. Im Idealfall erhalten Gründerinnen und Gründer innerhalb eines Tages einen rechtsgültigen Bescheid.
Erarbeitet wurden die Vorschläge von den Wirtschaftsressorts der drei Länder gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Justizministerium. In die Gespräche eingebunden waren unter anderem die Deutsche Industrie- und Handelskammer sowie der Digitalverband Bitkom. Auch mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befindet sich die Projektgruppe im Austausch. Politisch geht die Initiative auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 zurück, in dem die Modernisierung staatlicher Verfahren ausdrücklich vereinbart wurde.
Signalwirkung für den Wirtschaftsstandort Berlin
Für Berlin ist das Vorhaben von besonderer Bedeutung. Die Hauptstadt zählt seit Jahren zu den gründungsstärksten Regionen Deutschlands. Start-ups aus den Bereichen Fintech, Künstliche Intelligenz, Kreativwirtschaft, E-Commerce und Green Economy prägen das wirtschaftliche Profil der Stadt. Gleichzeitig klagen viele Gründerinnen und Gründer über komplexe Antragsverfahren, lange Bearbeitungszeiten und föderale Zuständigkeitsfragen.
Eine Gründung binnen 24 Stunden könnte Berlins Profil als internationaler Innovationsstandort deutlich schärfen. Im Wettbewerb mit Metropolen wie London, Paris oder Amsterdam spielt die Geschwindigkeit administrativer Prozesse eine immer größere Rolle. Investoren achten zunehmend darauf, wie effizient regulatorische Rahmenbedingungen ausgestaltet sind. Schnelle und rechtssichere Verfahren gelten als Standortfaktor.
Zudem könnte die Reform Gründungen breiter Bevölkerungsschichten erleichtern. Wer heute ein Unternehmen anmeldet – sei es ein Handwerksbetrieb in Marzahn, ein Café in Neukölln oder ein IT-Start-up in Mitte –, muss eine Vielzahl formaler Anforderungen erfüllen. Digitale Einheitsschnittstellen und automatisierte Prüfprozesse könnten insbesondere Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer entlasten, die nicht über spezialisierte Rechts- oder Steuerberatung verfügen.
Bürokratieabbau als Standortpolitik
Die Initiative ist auch als Beitrag zum Bürokratieabbau zu verstehen. Nach Berechnungen verschiedener Wirtschaftsverbände entstehen Unternehmen in Deutschland jährlich erhebliche Zeit- und Kostenaufwände durch Verwaltungsverfahren. Jeder eingesparte Behördengang reduziert indirekte Kosten und beschleunigt wirtschaftliche Aktivität.
Für Berlin mit seiner vielfältigen Unternehmenslandschaft – von Solo-Selbständigen bis hin zu wachstumsstarken Technologieunternehmen – kann dies spürbare Effekte haben. Schnellere Gründungen bedeuten im Idealfall auch schnellere Einstellungen, frühere Steuerzahlungen und zügigere Investitionen in Stadtquartiere.
Gleichzeitig wirft das Vorhaben Fragen auf. Vollautomatische Verwaltungsentscheidungen müssen hohen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Datenschutz, IT-Sicherheit und Missbrauchsprävention sind zentrale Punkte, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren präzise geregelt werden müssen. Auch wird entscheidend sein, ob sämtliche Register – vom Handelsregister bis zu steuerlichen Erfassungen – technisch interoperabel gestaltet werden können.
Föderale Zusammenarbeit als Testfall
Bemerkenswert ist die länderübergreifende Kooperation zwischen Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die drei wirtschaftsstarken Bundesländer setzen mit dem gemeinsamen Eckpunktepapier ein Signal für pragmatische föderale Zusammenarbeit. Sollte das Modellgesetz erfolgreich umgesetzt werden, könnte es als Blaupause für weitere Digitalisierungsprojekte dienen – etwa bei Baugenehmigungen oder anderen zentralen Verwaltungsleistungen.
Für die Berlinerinnen und Berliner bedeutet das Vorhaben mehr als nur eine schnellere Unternehmensgründung. Es steht exemplarisch für den Anspruch, Verwaltung serviceorientierter und digitaler zu gestalten. In einer wachsenden Metropole mit hoher Unternehmensdynamik könnte eine 24-Stunden-Gründung zum Symbol eines modernen, handlungsfähigen Staates werden.
Ob das ambitionierte Ziel bis Ende 2026 tatsächlich erreicht wird, hängt nun vom weiteren Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene ab. Klar ist jedoch: Berlin positioniert sich einmal mehr als Treiberin wirtschaftlicher Modernisierung – und setzt auf Tempo bei der Zukunft des Gründerstandorts.
